Beratungsbesuche nach § 37 SGB XI
Seit Februar 2019 ist die Alzheimer Angehörigen-Initiative (AAI) eine vom Landesverband der Pflegekassen anerkannte Beratungsstelle zur Durchführung von Beratungsbesuchen nach § 37 Abs. 3 SGB XI.
Wer als Pflegebedürftiger der Pflegegrade 2 bis 5 ein Pflegegeld (316 EUR bis 901 EUR) erhält, ist verpflichtet eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit in Anspruch zu nehmen. Damit soll sichergestellt werden, dass der Pflegebedürftige mit dem Umfang des Pflegegeldes erforderliche körperbezogene Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuungsmaßnahmen erhält. Die Hilfe bei der Haushaltsführung muss ebenfalls gewährleistet sein.
Bei den Pflegegraden 2 und 3 müssen halbjährliche Beratungsbesuche abgerufen werden. Bei Pflegegrad 4 und 5 hat dies vierteljährlich zu geschehen.
Sachlich erfahrene und kompetente Mitarbeiter/innen der AAI können Sie hierzu bei uns anfordern. Wir leiten dann alles für Sie in die Wege.
Kostenträger ist Ihre zuständige Pflegekasse - Ihnen entstehen also keine Kosten. Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihnen dass Ihnen das Pflegegeld gestrichen wird wenn sie keine Beratungsbesuche abrufen.
Zur Terminvereinbarung nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!